Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension und Langhaus

 

1. Geltungsbereich

a. Gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmer & Gasträume
b. Ebenfalls gültig für alle übrigen vom Langhaus erbrachten Leistungen.
c. Die folgenden Bedingungen gelten für reine Zimmerreservierungen und Veranstaltungen ab 10
Personen. Es ist unwesentlich, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt.

 

2. Vertragsabschluss, -partner

a. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gastes durch Langhaus zustande und bedarf zu seiner
Gültigkeit die Schriftlichkeit.
b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder anderer Räumlichkeiten zu
anderen Zwecken als der im Vertrag vorbestimmten, bedarf der schriftlichen Zustimmung der
Inhaberin.

 

3. Haftung

a. Der Gast haftet gegenüber Langhaus für alle Beschädigungen & Verluste, die durch Ihn bzw. seine
Teilnehmenden verursacht werden, ohne dass Langhaus ein Verschulden nachweisen muss. Dies gilt
auch für von Drittpersonen getätigte Reservierungen.
b. Langhaus lehnt jede Haftung für Diebstahl & Beschädigung an Veranstalter, Teilnehmenden,
Referenten oder an von Dritten mitgebrachten Materialien ab. Dies gilt ebenfalls für Beschädigungen
oder Abhandenkommen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen.

 

4. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

a. Der Reservierende oder dessen Gäste dürfen Speisen & Getränke nur nach ausdrücklicher Absprache
mit Langhaus mitbringen. Langhaus behält sich das Recht vor eine Servicegebühr zur Deckung der
Betriebskosten (z.B. Zapfengeld) zu verrechnen.
b. Alle Preise sind unverbindlich, somit bleiben Preisänderungen und –Anpassungen vorbehalten. Mit
der Schriftlichkeit des Veranstaltungsvertrages werden die Preise verbindlich. Die Preise verstehen sich
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% bzw 19%.
c. Bei den Speisen gelten die angegeben Preise für einen normalen Service. Ist kein Nachservice im
Vertrag festgehalten, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf zusätzliche Speisen oder
Nachservice.
d. Bestellte Leistungen werden zu 100% in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für bestellte jedoch nicht
beanspruchte Leistungen.
e.Unvorhersehbare Mehraufwände werden nach Verbrauch zusätzlich verrechnet.
f.Dieses gilt nicht für die Gelage, da bei diesen „Spezialitäten“ auf Wunsch Speisen nachgereicht
werden.
g. Ohne speziellen Hinweis des Gastes gehen alle Leistungen auf die Gesamtrechnung. Falls im Vertrag
nichts anderes vereinbart wird. Im Falle einer Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer, behält sich
Langhaus das Recht vor, die nicht bezahlten Nebenleistungen der Gesamtrechnung zu belasten.
h. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung innerhalb 14
Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.
i.Langhaus behält sich das Recht vor, eine Vorausrechnung in Höhe von max. 50% des erwarteten
Umsatzes zu stellen.

 

5. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe

a. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dieses nicht
ausdrücklich im Beherbergungsvertrag vereinbart wurde.
b.Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anrecht auf
frühere Bereitstellung besteht nicht.
c. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise behält
sich Langhaus vor, dem Kunden 50% des Logierpreises in Rechnung zu stellen.

 

6. Rücktritt des Gastes (Stornierung & Abbestellung)

a. Änderung der Personenzahl:
– Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: kostenlose Abbestellung möglich
– Ab 2 Tage vor der Veranstaltung: 100% der bestätigten Leistung
Als Verrechnungsgrundlage gilt grundsätzlich, die bis 8 Stunden vor Beginn der Veranstaltung
gemeldete Personenzahl.
b. Komplette Stornierung der Veranstaltung:
5 Tage vor der Veranstaltung: Verrechnung der Raummiete zu 100% und 75% der bestätigten
Leistungen (wie Kosten Zimmer und Kosten Menü .)

 

7. Rücktritt des Langhauses

a. Ist noch keine fixe Reservierung mit der Schriftlichkeit eines Vertrages festgehalten worden, behält
sich Langhaus das Recht vor, auf Grund von Anfragen anderer Gäste von der vorliegenden
provisorischen Reservierung zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
b. Langhaus ist außerdem berechtigt auf Grund außerordentlicher Umstände vom Vertrag
zurückzutreten. Bspw. höhere Gewalt oder andere vom Langhaus nicht zu vertretende oder
beeinflussbare Umstände